Autojare blog
By Riva Chi | 02 March 2019 | 0 Comments

Was Sie beim Einbau zusätzlicher Leuchten beachten müssen 1

Sehen und gesehen werden.

 

Die Beleuchtungssysteme moderner Pkw sind optimal auf die Anforderungen im Straßenverkehr ausgerichtet. Sie bieten einhohes Maß an Sicherheit und Verlässlichkeit. Dennoch gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die bestehende Beleuchtung zu ergänzen, z.B. durch Nebelscheinwerfer, Nebelschlussleuch- ten etc. In manchen Fällen – etwa bei Anhängern oder Heckträ- gern – ist eine zusätzliche Beleuchtung sogar zwingend erfor- derlich.
 
Doch welche dieser Zusatzbeleuchtungen sind überhaupt erlaubt? Welche sind verboten? Was müssen Sie bei Änderun- gen oder Ergänzungen Ihrer Fahrzeugbeleuchtung beachten? Woran erkennen Sie, welche Leuchten den deutschen bzw. europäischen Vorschriften entsprechen?
 
Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie in diesem Tipp.

 

Warum ein „einheitliches Signalbild“?


Würden Sie ein rotes Licht an die Front Ihres Fahrzeugs montie- ren? Eben. Die Verkehrssicherheit bei Dunkelheit oder schlech- ter Sicht beruht im Wesentlichen darauf, dass jeder Verkehrs-teilnehmer ganz eindeutig beurteilen kann, wofür etwa ein rotes, weißes oder gelbes Licht steht. Alles andere würde ein einziges Chaos verursachen.
 
Deshalb schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ein einheitliches Signalbild vor. Dieses dient als Grundlage für jede Form der Fahrzeugbeleuchtung.

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

 
Weißes Licht

Fahrzeugvorderseite.

Zwei deutlich auseinander liegende Scheinwerfer: mehrspurige Fahrzeuge
Rotes Licht Fahrzeugrückseite und Bremslicht hinten. Zwei reflektierende rote Dreiecke: Rück- seite eines Zugwagens mit Anhänger
Gelbes Licht

Fahrzeugseiten, vor allem bei Lkw und Anhängern.

Signalisiert: Hier quert ein Fahrzeug.
Besonderheit

Weiße reflektierende Ringe an vielen Fahrradreifen.

Signalisieren: Hier quert ein Fahrrad.
 

Was muss ich grundsätzlich beachten?


Um dieses einheitliche Signalbild durchzusetzen, enthält die StVZO eine Fülle von strengen Vorschriften. Ihr oberstes Gebot: Nur vorgeschriebene oder ausdrücklich erlaubte „lichttechni-sche Einrichtungen“ dürfen montiert werden. Daraus folgen einige wichtige Grundregeln, die Sie in jedem Fall beachten müssen:
 
 
· Tagesleuchtfarben, bunte Sticker aus reflektierendem Material etc. sind nicht erlaubt.
· Leuchtenpaare (z. B. zusätzliche Nebel- oder Fernschein- werfer) müssen stets auf gleicher Höhe und mit gleicher Entfernung zur Fahrzeugmitte angebracht werden.
· Nehmen Sie generell keine Veränderungen an der bestehen- den Beleuchtungsausstattung vor.
· Bei schadhaften Leuchten gilt: Achten Sie auf den Ersatz durch ein identisches Bauteil.
· Vermischen Sie niemals unterschiedliche Bauteile innerhalb einer Leuchteinheit.
· Wer sich in Sachen zusätzlicher Beleuchtung an eine qualifizierte Fachwerkstatt wendet, wählt den sichersten und bequemsten Weg.

 
Bitte beachten Sie auch: Wenn Sie erlaubte lichttechnische Einrichtungen selbst montieren möchten, benötigen Sie in jedem Fall gutes handwerkliches Können und die erforder- lichen Gerätschaften. Außerdem sollten Sie über die nötigen verkehrsrechtlichen Kenntnisse verfügen.

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